Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Namen der Warner Brothers Entertainment Inc. vor.
Was
beanstandet die Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Brothers?
Die Kanzlei Waldorf Frommer beanstandet für Warner Brothers, der Abgemahnte habe über ein Filesharing Programm illegal eine Folge der Fernsehserie Shameless heruntergeladen, namentlich die Folge mit dem Namen Sparky.
Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Brothers?
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert für Ihre Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassung und Verpflichtungserklärung, wobei ein Muster eines solchen beigefügt ist. An Kosten verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer für Ihre Mandantschaft außerdem ein Betrag i.H.v. 619,50 € (Schadensersatz und Aufwendungsersatz).
Was sollten Sie tun, wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Brothers erhalten haben?
Wenn Sie eine
Abmahnung wegen eines solchen behaupteten Downloads erhalten haben, sollten Sie
unbedingt sofort die Frist notieren und sie keinesfalls unbeachtet lassen, da
ansonsten ein gerichtliches Verfahren drohen könnte. Lassen Sie die Abmahnung
prüfen und handelnd nicht vorschnell. Unterzeichnen sie unter keinen Umständen
ohne rechtliche Prüfung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, erst recht
sollten Sie keine Zahlung vornehmen, ohne die Abmahnung rechtlich geprüft zu
haben. Zunächst muss geklärt werden, ob sie überhaupt als Täterin oder Täter
eine Urheberrechtsverletzung in Betracht kommen. In vielen Fällen lässt sich
dies absolut ausschließen, in anderen Fällen kann für sie eine Beweislastumkehr
gelten, hierzu müssen Sie wissen, dass zunächst eine tatsächliche Vermutung
dafür spricht, dass der Anschlussinhaber auf der Täter die
Urheberrechtsverletzung ist. Diese Vermutung lässt sich oft erschüttern, sodass
der ab Mahner wieder am Zug ist.