Uns liegt eine Abmahnung wegen Filesharings der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. betreffend den Film Mortal Combat Legends: Scorpion's Revenge vor.
Was beanstanden die Rechtsanwälte Waldorf Frommer in der Abmahnung wegen Downloads/Uploads des Films Mortal Combat Legends: Scorpion's Revenge?
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München werfen dem Abgemahnten namens der Warner Bros. Entertainment Inc. vor, über seinen Internetanschluss den Film Mortal Combat Legends: Scorpion's Revenge öffentlich zugänglich, das heißt zum Download über das Filesharing-Netzwerk "bittorrent" freigegeben zu haben.
Was fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer in der Abmahnung wegen Downloads/Uploads des Films Mortal Combat Legends: Scorpion's Revenge?
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer fordern in der Filesharing-Abmahnung
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung - ein Vorschlag einer solchen ist dem Abmahnschreiben beigefügt,
- Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 700,- Euro,
- Zahlung von Aufwendungsersatz in Höhe von 215,- Euro basierend auf einem Gegenstandswert in Höhe von 1.700,- Euro.
Was sollten Sie bei einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer tun?
Sollten Sie eine Filesharing Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie diese dringend durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Ungeachtet der Frage, ob der Download/Upload von Ihrem Anschluss überhaupt heruntergeladen wurde, gibt es weitere Umstände, die zu berücksichtigen sind für die Frage, ob Sie überhaupt für den Download/Upload haften. In einer Vielzahl von Fällen stellt sich z. B. nämlich heraus, dass der Anschlussinhaber den Download/Upload überhaupt gar nicht getätigt hat. Als Täter kommen oft andere in Betracht, z. B. Nachbarn, Familienangehörige oder sonstige Dritte. Hier bedarf es stets einer vorsichtigen Formulierung eines Antwortschreibens an die Gegenseite. In manchen Fällen empfiehlt sich die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung, in vielen Fällen ist jedoch davon abzuraten.