Donnerstag, 8. November 2018

Schwere Niederlage des IDO Verbandes vor dem OLG Köln



Der IDO Verband aus Leverkusen, laut einer Trusted Shop Studie Deutschlands größter Abmahnverein auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts, musste vor dem OLG Köln – 6 U 93/18 – eine schwere Niederlage hinnehmen.

Was war passiert?

Der IDO Verband aus Leverkusen hatte eine Kleinunternehmerin wegen eines Verstoßes gegen die Textilkennzeichnungsverordnung und der unterlassenen Belehrung des Verbrauchers darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird, abgemahnt und aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die abgemahnte Unternehmerin weigerte sich indes, dem IDO Verband eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen.

Der IDO Verband beantragte daraufhin bei dem Landgericht Bonn den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Unternehmerin.

Der Verfahrensgang

Das Landgericht Bonn – 11 O 49/17 - wies den Antrag zunächst mit der Begründung zurück, der Antrag des IDO Verbandes sei zu weit gefasst, im Übrigen sei die Anspruchsbefugnis des IDO Verbandes nicht glaubhaft gemacht, welche voraussetzte, dass der IDO Verband über eine erhebliche Anzahl von Mitgliedern verfüge, die Waren gleicher oder verwandter Art, wie die abgemahnte Unternehmerin, vertrieben. Hiergegen legte der IDO Verband unter Vorlage vermeintlicher Mitgliederlisten und weiterer Glaubhaftmachungen Beschwerde ein. Daraufhin erließ das Landgericht Bonn die vom IDO Verband begehrte einstweilige Verfügung gegen die Unternehmerin. Diese legte wiederum gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch ein. Auf den Widerspruch der Unternehmerin hin hob das Landgericht Bonn die vom IDO Verband aus Leverkusen erwirkte einstweilige Verfügung auf und sprach ihm jedenfalls in diesem konkreten Fall die Anspruchsbefugnis ab, da anzunehmen sei, dass es dem IDO Verband vorliegend mehr um Individualinteressen ginge, als um die Interessen seiner Mitglieder. 

Hiergegen wiederum legte der IDO Verband Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln - 6 U 93/18 - ein. Im Rahmen der Berufung legte der IDO Verband weitere Glaubhaftmachungen – Mitgliederlisten, Rechnungen an vermeintliche Mitglieder und Ausdrucke aus seinem Bürosystem, dem IDO Manager - vor.

Unrichtige Versicherung an Eides statt der Hauptgeschäftsführerin des IDO Verbandes vor dem OLG Köln

Unter anderem legte der IDO Verband dem Oberlandesgericht eine eidesstattliche Versicherung seiner Hauptgeschäftsführerin vor, in welcher diese an Eides statt versicherte, dass mehrere konkret benannte vermeintliche Mitglieder seit einem längeren Zeitraum ununterbrochen bis kurz vor der mündlichen Verhandlung Mitglied beim IDO Verband gewesen seien. Wie sich erst in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln herausstellte, war die eidesstattliche Versicherung der Hauptgeschäftsführerin des IDO Verbandes jedenfalls in einem Punkt falsch! Dies ergab sich aus den Unterlagen, die der IDO Verband selbst eingereicht hatte und wurde schließlich auch von seiner Rechtsanwältin, wie auch einer Mitarbeiterin, die als präsente Zeugin vor Ort war, eingestanden. Denn jedenfalls ein vermeintliches Mitglied, dass laut eidesstattlicher Versicherung angeblich seit Jahren bis 2018 ununterbrochen Mitglied beim IDO Verband gewesen sein soll, war bereits im Jahr 2017 aus dem IDO Verband ausgetreten! Gleichwohl hatte der IDO Verband zuvor als Glaubhaftmachung, dass dieses Nichtmitglied sehr wohl Mitglied sei, zusätzlich eine falsche Rechnung aus dem Jahr 2018 beigefügt, nach welcher diesem Mitglied noch im Jahr 2018 trotz längst gekündigter Mitgliedschaft, der Mitgliedsbeitrag in Rechnung gestellt worden sei.

Glaubhaftmachungen des IDO Verbandes zur Aktivlegitimation erschüttert

Mit dem Nachweis, dass die Versicherung an Eides statt der Hauptgeschäftsführerin des IDO Verbandes objektiv falsch war und dem Eingeständnis, dass dann infolgedessen wohl auch das Büro-Management-System – also auch die Mitgliederlisten - des IDO Verbandes fehlerhaft war, war der gesamte Vortrag des IDO Verbandes zu seiner vermeintlichen Aktivlegitimation erschüttert.

IDO Verband nahm Berufung vor dem OLG Köln zurück

Wohl, um einen Präzedenzfall bei dem OLG Köln zu vermeiden, nahm der IDO Verband daraufhin die Berufung vor dem OLG Köln zurück, sodass das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bonn, in dem bereits die fehlende Aktivlegitimation des IDO Verbandes festgestellt worden war, nunmehr rechtskräftig ist.

Was bedeutet dies nun für andere gerichtlich vom IDO Verband Inanspruchgenommene?

Wer nun vom IDO Verband aus Leverkusen gerichtlich in Anspruch genommen wird, sollte die Aktivlegitimation des IDO Verbandes nachhaltig bestreiten und darauf bestehen, dass der IDO Verband nichtanonymisierte Mitgliederlisten vorlegt, die er nachprüfen kann. Sämtliche Unterlagen, die der IDO Verband bei Gericht einreicht, sollten bis aufs Mark auf Widersprüchlichkeiten überprüft werden. Ein schlichter Verweis auf das o. g. rechtskräftige Urteil des LG Bonn dürfte indes nicht ausreichen.

Was bedeutet es für vom IDO Verband im außergerichtlichen Abmahnverfahren Inanspruchgenommene?

Für diejenigen, die außergerichtlich vom IDO Verband abgemahnt wurden und die Kosten geringhalten wollen, heißt es wohl bis auf Weiteres: Einknicken und dem IDO Verband eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Wird nämlich keine Unterlassungserklärung unterzeichnet, droht ein teures Gerichtsverfahren, da der Wert des Unterlassungsanspruchs, von dem die Anwalts- und Gerichtskosten abhängig sind, bisweilen derart hoch ist, dass erhebliche, manchmal sogar existenzbedrohende Kosten anfallen.
 
Hier besteht nämlich ein dicker Fehler im System: 

Denn jedenfalls nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 23.02.2017, Az. 4 W 102/16 besteht für Abgemahnte keine Möglichkeit, die Angaben des IDO Verbandes zu seinem Mitgliederbestand, d. h. seiner Anspruchsbefugnis, außergerichtlich auf ihre Richtigkeit zu prüfen, indem etwa eine Mitgliederliste vom Abgemahnten angefordert werden könnte. Das OLG Hamm führt dazu nämlich in seiner Entscheidung aus:

„Eine Obliegenheit, die einzelnen Verbandsmitglieder [z.B. in einer Mitgliederliste] namhaft zu machen, trifft einen Verband hingegen im Abmahnverfahren – anders als in einem ggf. nachfolgenden gerichtlichen Verfahren – (noch) nicht.“

Vielfach dürfte jedoch zu raten sein, dem IDO Verband nicht die geforderte Abmahnpauschale in Höhe von 232,05 Euro zu zahlen. Ein Gerichtsverfahren mit einem Streitwert in dieser Höhe dürften sich viele Betroffene finanziell leisten können; umgekehrt ist eine Klage auf Zahlung dieses Betrages aufgrund des Streitwertes für die Anwälte des IDO Verbandes nicht sehr lukrativ, soweit sie kein Stundenhonorar erhalten. Jedenfalls wurde in der Vergangenheit in vielen Fällen von einer Klage abgesehen. Im Übrigen wird in einem solchen Verfahren inzident die Anspruchsbefugnis des Verbandes geprüft, wenn der Abgemahnte die fehlende Anspruchsbefugnis des IDO Verbandes rügt. Das wird der IDO Verband möglicherweise in vielen Fällen vermeiden wollen.

Strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung des IDO Verbandes?

Die Vorlage der objektiv unrichtigen Versicherung an Eides statt vor dem Oberlandesgericht Köln könnte die Handelnden des IDO Verbandes, welche sie abgegeben haben, strafrechtliche Konsequenzen haben. Die vorsätzliche falsche Versicherung an Eides statt wird nämlich mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, § 156 StGB. Wer die falsche Versicherung an Eides statt fahrlässig abgibt, kommt mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe etwas besser weg, § 161 StGB.

Update vom 14.02.2019:
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die betroffenen zwei Vertretungsberechtigten des IDO Verbandes sind inzwischen nach § 153 Abs. 1 StPO wegen "Geringfügigkeit" eingestellt worden. Weitere Strafverfahren sind hier nicht bekannt.

Update vom 21.02.2019:
Der IDO gibt nun vor, die Unternehmerin, die tatsächlich kein Mitglied beim IDO mehr war und auf die sich die seinerzeit abgegebene unrichtige  Versicherung an Eides statt bezogen hatte, sei dem Verband jetzt plötzlich wieder beigetreten, weil sie "die Leistungen des IDO Verbandes" in Anspruch nehmen wollte! Hier möge sich jeder seinen Teil zu denken, weiter kommentieren wollen wir dies nicht.