Uns liegt eine Abmahnung der
Schmidt Spiele GmbH aus Berlin vor, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte und
Patentanwälte Sonnenberg Fortmann aus München. Die die Rechtsanwälte und
Patentanwälte Sonnenberg Fortmann machen für die Schmidt Spiele GmbH als
Inhaberin der Markenrechte an dem Spiel „Mensch ärgere Dich nicht“ Unterlassungs-,
Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend
Was werfen die Rechtsanwälte und Patentanwälte Sonnenberg Fortmann aus
München im Namen der Schmidt Spiele GmbH dem Abgemahnten vor?
Der Abgemahnte soll auf der
Plattform eBay ein dem Spiel „Mensch ärgere Dich nicht“ ähnliches Glasmurmelspiel
verkauft haben, welches nicht durch die Firma Schmidt Spiele GmbH lizensiert
worden sei. Damit verletze der Abgemahnte die Markenrechte der Schmidt Spiele
GmbH. Zugleich täusche der Abgemahnte über die betriebliche Herkunft des Spiels,
was wettbewerbswidrig sei.
Was fordern die Rechtsanwälte und Patentanwälte Sonnenberg Fortmann aus
München für die Schmidt Spiele GmbH?
Die Rechtsanwälte und
Patentanwälte Sonnenberg Fortmann fordern für die Schmidt Spiele GmbH vom
Abgemahnten die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Hier soll sich der
Abgemahnte gegenüber der Schmidt Spiele GmbH verpflichten, für jeden Fall der
Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- EUR an die Schmidt
Spiele GmbH zu zahlen. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist dem
Abmahnschreiben der Rechtsanwälte und Patentanwälte Sonnenberg Fortmann
beigefügt.
Außerdem fordern die Rechtsanwälte
und Patentanwälte Sonnenberg Fortmann vom Abgemahnten, der Schmidt Spiele GmbH Auskunft
zu erteilen über die Anzahl der verkauften Spiele, die erzielten Umsätze und Gewinne
und die verwendeten Werbemittel. Ein Anerkenntnis betreffend den
Auskunftsanspruch ist der vorformulierten Unterlassungserklärung beigefügt.
Ebenfalls soll der Abgemahnte
sich in der vorformulierten Unterlassungserklärung gegenüber der Schmidt Spiele
GmbH verpflichten, dieser allen Schaden zu ersetzen, der durch die abgemahnten
Handlungen entstanden ist und noch entstehen wird; schließlich enthält die
Unterlassungserklärung auch ein Schuldanerkenntnis betreffend die Anwaltskosten
der Rechtsanwälte und Patentanwälte Sonnenberg Fortmann in Höhe einer 1,3er
Geschäftsgebühr aus einem Streitwert von 100.000,- Euro, d. h. in Höhe von
1.973,90 EUR
Was sollten Sie bei einer Abmahnung der Rechtsanwälte und Patentanwälte
Sonnenberg Fortmann aus München für die Schmidt Spiele GmbH tun?
Unter keinen Umständen sollten
Sie im Falle einer Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH die durch die Rechtsanwälte
und Patentanwälte Sonnenberg Fortmann beigefügte vorformulierte
Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen. Die hier vorliegende vorformulierte
Unterlassungserklärung geht weit über das hinaus, zu was sich ein Abgemahnter,
selbst wenn der Verstoß zuträfe, verpflichten müsste. Bedenken Sie dabei, dass
eine Unterlassungserklärung im Ernstfall „lebenslänglich“ (nicht 30 Jahre, wie
vielfach falsch behauptet) gültig ist.
Lassen Sie sich lieber umgehend
rechtlich beraten, damit ein noch teureres gerichtliches Verfahren vermieden
werden kann und die Kosten gering gehalten werden.