Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte IPCL RIECK - Rieck & Partner Rechtsanwälte - aus Hamburg im Namen einer Fotografin vor. Der Abgemahnten wird vorgeworfen, bei eBay ohne Einwillgung der Fotografin ein Blechschild verkauft und beworben zu haben, auf welchem ein Foto abgebildet ist, deren Urheberin die Fotografin sei.
Die IPCL RIECK Rechtsanwälte aus Hamburg fordern namens ihrer Mandantin die Abgabe einer Unterlassungserklärung, wobei der Vorschlag einer solchen Erklärung beigefügt ist. Außerdem machen die IPCL RIECK Rechtsanwälte aus Hamburg umfangreiche Auskunftsansprüche für ihre Mandantin geltend. Kosten fordert die Kanzlei IPCL RIECK in dem Abmahnschreiben (noch) keine. Jedoch ist zu erwarten, dass die IPCL RIECK Rechtsanwälte nach abgegebener Aukunft den vermeintlichen Lizenzschaden berechnen und dann ggf. hohe Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche im Namen ihrer Mandantin stellen.
Die Abmahnung der IPCL RIECK Rechtsanwälte ist ernst zu nehmen, auch wenn der Laie annehmen könnte, es handele sich um eine "Bagatelle". Denn "Bagatellen" gibt es im Urheberrecht nicht.
Wer eine Abmahnung der IPCL RIECK Rechtsanwälte erhalten hat, sollte angesichts der äußerst kurz bemessenen Fristen umgehend Rechtsrat einholen, da ansonsten ein teures einstweiliges Verfügungsverfahren droht.Wer zu vorschnell unterzeichnet, sollte wissen, dass eine abgegebene Unterlassungserklärung ggf. lebenslänglich wirksam ist. Sollte tatsächlich ein Verstoß vorliegen, muss auch der Internetauftritt des Abgemahnten zügig dahingehend geprüft werden, ob sämtliche Verstöße beseitigt wurden.
Die Abmahnung der IPCL RIECK Rechtsanwälte sollte in jedem Fall fachmännisch geprüft werden, insbesondere auch dahingehend, ob sie alle Formanforderungen erfüllt.
Die IPCL RIECK Rechtsanwälte aus Hamburg fordern namens ihrer Mandantin die Abgabe einer Unterlassungserklärung, wobei der Vorschlag einer solchen Erklärung beigefügt ist. Außerdem machen die IPCL RIECK Rechtsanwälte aus Hamburg umfangreiche Auskunftsansprüche für ihre Mandantin geltend. Kosten fordert die Kanzlei IPCL RIECK in dem Abmahnschreiben (noch) keine. Jedoch ist zu erwarten, dass die IPCL RIECK Rechtsanwälte nach abgegebener Aukunft den vermeintlichen Lizenzschaden berechnen und dann ggf. hohe Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche im Namen ihrer Mandantin stellen.
Die Abmahnung der IPCL RIECK Rechtsanwälte ist ernst zu nehmen, auch wenn der Laie annehmen könnte, es handele sich um eine "Bagatelle". Denn "Bagatellen" gibt es im Urheberrecht nicht.
Wer eine Abmahnung der IPCL RIECK Rechtsanwälte erhalten hat, sollte angesichts der äußerst kurz bemessenen Fristen umgehend Rechtsrat einholen, da ansonsten ein teures einstweiliges Verfügungsverfahren droht.Wer zu vorschnell unterzeichnet, sollte wissen, dass eine abgegebene Unterlassungserklärung ggf. lebenslänglich wirksam ist. Sollte tatsächlich ein Verstoß vorliegen, muss auch der Internetauftritt des Abgemahnten zügig dahingehend geprüft werden, ob sämtliche Verstöße beseitigt wurden.
Die Abmahnung der IPCL RIECK Rechtsanwälte sollte in jedem Fall fachmännisch geprüft werden, insbesondere auch dahingehend, ob sie alle Formanforderungen erfüllt.