Immer wieder haben wir darüber berichtet, dass wir in vielen Fällen Zweifel an der Berechtigung des IDO Verbandes aus Leverkusen - lt. einer Studie der Trusted Shops GmbH Deutschlands derzeit größtem Abmahnverband - hatten, ob dieser überhaupt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen in jeder Branche aussprechen darf.
Nun ist das Landgericht Berlin (Urteil vom 04.04.2017 -103 O 91/16) noch ein paar Schritte weiter gegangen und hat dem Abmahnverband IDO grundsätzlich die Aktivlegitimation abgesprochen. Wie die Kollegen von RESMEDIA berichten, fehle dem IDO Verband die erforderliche personelle Ausstattung, die satzungsmäßigen Aufgaben des Verbandes tatsächlich wahrzunehmen; insbesondere sei nicht dargetan worden, dass die Mitarbeiter des IDO Verbandes überhaupt über eine fachliche wettbewerbsrechtliche Qualifikation verfügten. Im Gegenteil, ihre fehlende Qualifikation habe die Geschäftsführerin des IDO Verbandes bereits dadurch zur Schau gestellt, dass ihr nicht bekannt war, dass bei einem Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung nicht nur eine Vertragsstrafe verwirkt sei, sondern auch ein neuer Unterlassungsanspruch entstehe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dürfte nun aber zu einem ernsthaften Problem für den IDO Verband und seine Handlanger werden. Wie wir den IDO Verband kennen, wird er allerdings Berufung gegen das Urteil einlegen. Sämtlichen Betroffenen kann derzeit jedoch nur geraten werden, sich auf dieses Urteil zu beziehen. Alle derzeit aktuellen Gerichtsverfahren und Abmahnverfahren könnten betroffen sein. Das jedenfalls, sofern die Entscheidung Bestand haben wird und solange, bis der IDO Verband über hinreichend in Wettbewerbssachen qualifiziertes Personal verfügt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dürfte nun aber zu einem ernsthaften Problem für den IDO Verband und seine Handlanger werden. Wie wir den IDO Verband kennen, wird er allerdings Berufung gegen das Urteil einlegen. Sämtlichen Betroffenen kann derzeit jedoch nur geraten werden, sich auf dieses Urteil zu beziehen. Alle derzeit aktuellen Gerichtsverfahren und Abmahnverfahren könnten betroffen sein. Das jedenfalls, sofern die Entscheidung Bestand haben wird und solange, bis der IDO Verband über hinreichend in Wettbewerbssachen qualifiziertes Personal verfügt.
Es ist unfassbar, dass es in unserem Lande möglich zu sein scheint, dass sich eine Gruppe fachlicher Laien zusammenschließt, den größten Abmahnverband des Landes gründet, den Mittelstand um hunderttausende, möglicherweise sogar mehrere Millionen erleichtert und sich nun herausstellt, dass das ggf. von Beginn an zu Unrecht geschah. Die Betroffenen dürften das als modernes Raubrittertum empfinden, manch einer sogar als Betrug und Abocke.