Montag, 5. Oktober 2015

Abmahnung von Rechtsanwälten Hild & Kollegen in eigener Sache wegen kopierter AGB

Erneut wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen aus Augsburg wegen einer Urheberrechtsverletzung - Übernahme fremder AGB - vorgelegt. Wir hatten hier bereits darüber berichtet. Auch in der aktuellen Abmahnung wird dem Mandanten vorgeworfen, die von Rechtsanwalt Hagen Hild erstellten AGB kopiert und in seinem eBay Shop verwendet zu haben. Neu ist, dass dem Mandanten vorgeworfen wird, die AGB auf dubiosen Seiten wie lnetzwerk.com, rnetzwerk.com und snetzwerk.com veröffentlicht zu haben, was nie der Fall gewesen ist. Letztere Seite wurde übrigens erst nach Ausspruch der Abmahnung registriert. Ein Verkauf ist dort gar nicht möglich. Ein Impressum fehlt und ein Kontakt zum Inhaber der Seite ist nicht möglich.

Was fordern die Rechtsanwälte Hild & Kollegen in der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?

Die Rechtsanwälte Hild & Kollegen fordern in der Abmahnung wegen der Übernahme von AGB die Abgabe einer Unterlassungserklärung, wobei keine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt ist. Außerdem fordern die Rechtsanwälte Hild & Kollegen Schadensersatz in Höhe von 800,- Euro für das öffentliche Zugänglichmachen der AGB und "Aufwendungsersatz", d. h. Anwaltskosten in eigener Sache in Höhe von 745,40 Euro für die Abmahnung. 

Ferner wird in der Abmahnung ein Auskunftsanspruch geltend gemacht, mit welchem die Rechtsanwälte Hild & Kollegen in Erfahrung bringen möchten, woher der AGB-Text kopiert worden sein soll.

Was sollten Sie bei einer Abmahnung durch die Kanzlei Hild & Kollegen tun?

Bei einer Abmahnung der Kanzlei Hild und Kollegen sollten Sie dringend

  • das Posteingangsdatum der Abmahnung notieren
  • die gesetzten Fristen notieren und
  • umgehend Rechtsrat einholen.

Was sollten Sie bei einer Abmahnung durch die Kanzlei Hild & Kollegen unter keinen Umständen tun? 

Folgendes sollten Sie nicht tun, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Hild & Kollegen erhalten haben:

  • Selbst Kontakt zu den Rechtsanwälten Hild & Kollegen aufnehmen,
  • ohne Rechtsrat selbst eine Unterlassungserklärung formulieren oder (sofern der Abmahnung beigefügt) eine vorformulierte Unterlassungserklärung an die Rechtsanwälte Hild & Kollegen versenden,
  • ungeprüft den von den Rechtsanwälten Hild & Kollegen in der Abmahnung geforderten Geldbetrag zahlen,
  • nichts tun.