Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München versenden namens der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen an Betroffene, denen vorgeworfen wird, den Film "Mad Max: Fury Road" heruntergeladen, d. h. vielmehr über eine Tauschbörse bereitgestellt zu haben. Der Film "Mad Max: Fury Road", welcher gerade erst in die Kinos gelangt ist, ist nicht nur bei Kinobesuchern, sondern auch bei Filesharern sehr beliebt, was die hohe Anzahl vo Abmahnungen belegt.
Was verlangen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer in den Abmahnungen wegen "Mad Max: Fury Road"?
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer fordern im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines Betrages in Höhe von 815,- Euro, der sich aus Aufwendungsersatz (215,- Euro) und Schadensersatz (600,- Euro) zusammensetzen soll. Außerdem verlangen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer die Abgabe einer Unterlassungserklärung, wobei ein Muster beigefügt ist.
Was sollte man bei einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen "Mad Max: Fury Road" tun?
Bei Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen "Mad Max: Fury Road" sollten Sie nicht zögern, einen Anwalt aufzusuchen. Keinesfals sollten Sie selbst zur Gegenseite Kontakt aufnehmen, (Teil-)Beträge zahlen oder ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Ihr Anwalt wird Ihnen in den meisten Fällen helfen und - dies ist bei uns in fast allen Fällen gewesen - unter Umständen sogar die gesamte Forderung abwehren können. Da es sich auch auf der Abwehrseite um ein Massengeschäft handelt, sind die Kosten bei den meisten Kanzleien durchaus überschaubar. Wer sich keinen Anwalt leisten kann, der kann ggf. bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. In diesem Fall ist die Beratung für den Abgemahnten selbst kostenlos, d. h. der beratende Rechtsanwalt kann allenfalls noch eine Pauschale von 15 Euro verlangen, worauf oft verzichtet wird.