Mittwoch, 10. Juni 2015

Massenabmahnungen des IDO Verbandes wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen auf eBay finden kein Ende

Die Massenabmahnwelle des IDO Verbandes aus Leverkusen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen und anderer (vermeintlicher) Verstöße auf der Plattform eBay ist nicht zu bremsen. Permanent erhalten wir Anfragen von Betroffenen, welche vom IDO Verband abgemahnt wurden. Bei den vom IDO Verband abgemahnten Unternehmen handelt es sich nach bisheriger Erkenntnis überwiegend um Kleingewerbetreibende, die sich einen Rechtsstreit mit dem IDO Verband nicht oder nur schwer leisten können. Demgemäß ist es nicht verwunderlich, dass hier noch keine obergerichtliche Entscheidung zugunsten oder zulasten des IDO Verbandes bekannt ist. Dies ist äußerst ungewöhnlich und gibt Anlass zu Spekulationen, die an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden sollen.

Jedenfalls dürfte immer die erste Frage sein: Darf der IDO Verband überhaupt abmahnen, d. h. besitzt er in allen Fällen die sog. Aktivlegitimation? Dass bestimmte Wettbewerbsverbände bzw. Abmahnverbände gerne auch mal in Bereichen abmahnen, in denen Sie keine oder nicht die erforderliche Anzahl an Mitgliedern i. S. d. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG haben, ist nichts Neues und ein jahrzehntelanges "Beuteschema" von eher weniger seriösen Wettbewerbsverbänden. In manchen Fällen könnte man auf die Idee kommen, die Abmahnungen dienten auch der Mitgliederakquise, was natürlich nur Mutmaßung ist.

Problematisch ist jedenfalls, dass der IDO Verband seinen Abmahnungen keinen Nachweis über die Mitgliedschaft von Unternehmen der gleichen Branche des Abgemahnten beifügt. Beantragt der IDO Verband jedoch eine einstweilige Verfügung, weil der Abgemahnte auf die Abmahnung hin keine (hinreichende) Unterlassungserklärung abgegeben hat, tut er dies dann jedoch in eindrucksvoller und seitenlanger Ausführlichkeit.

Wenngleich es nicht verständlich ist, dass der IDO Verband so vorgeht, und man erst einmal mangels Nachweises entsprechender Mitglieder Zweifel an der Aktivlegitimation des IDO Verbandes haben kann, muss denjenigen, welche das finanzielle Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem IDO Verband scheuen, oft geraten werden, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Die abgemahnten Verstöße, so es sich denn wirklich um solche handelt, werden ohnehin zu korrigieren sein, um auch künftig vor Abmahnungen sicher zu sein.

Sollten Sie eine Abmahnung des IDO Interessensverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. aus Leverkusen erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren unter anwalt@abmahnung.berlin oder telefonisch unter 030 288 68 500. Alternativ können Sie unser Kontaktformular verwenden, wo Sie die Möglichkeit haben, Ihre Abmahnung hochzuladen und sich über die voraussichtlichen Kosten zu informieren.