Uns wurde eine Abmahnung der Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH, ausgesprochen durch deren Rechtsanwälte, die Ankin Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vorgelegt. Dem Mandanten wurde vorgeworfen, nachgemachte Sony Playstation Controller in die Europäische Union eingeführt und über eBay vertrieben zu haben.
Gefordert wurde von der Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- Euro für den Fall der Zuwiderhandlung. Zusätzlich sollte der Mandant Rechtsanwaltsgebühren aus einem Streitwert von 50.000,- Euro nebst Ermittlungskosten i. H. v. 100 Euro, mithin insgesamt 1631,90 Euro zahlen.
Wie immer gilt der Grundsatz: Keine vorformulierte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterzeichnen. Auch die Honorarforderung gilt es, in jedem Einzelfall zu prüfen.
Abmahnungen der Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH wegen des Vertreibens nachgemachter Sony Playstation Controller sind im Vergleich zu vielen anderen Abmahnungen äußerst ernst zu nehmen. Denn der Sony Playstation Controller ist nicht nur als internationales Design geschützt, es besteht zusätzlich hinichtlich der Symbole auf den Tasten des Sony Playstation Controllers europäischer Markenschutz. Insbesondere ist die Ankin Rechtsanwaltsgesellschaft nach unserem Eindruck als höchst seriöse Rechtsanwaltskanzlei einzustufen. Dennoch gilt es, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Forderungen der Sony Computer Entertainment Deutschland GmbH berechtigt sind.