Donnerstag, 28. Mai 2015

OLG Frankfurt entscheidet: Abmahnung einer Apotheke wegen Einkaufsgutschein bei Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel berechtigt

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 02.04.2015 - 6 U 17/15 - entschieden, dass eine Apotheke, welche bei Abgabe eines rezeptpflichtigen, preisgebundenen Arzneimittels einen in einer Bäckerei einzulösenden Einkaufsgutschein an Ihre Kunden verteilt, gegen das arzneimittelpreisrechtliche Verbot der Gewährung von Vorteilen verstößt und damit eine Abmahnung für begründet erachtet. Auch handele es sich um einen spürbaren Wettbewerbsverstoß der Apotheke.

Das Arzneimittelpreisrecht verbiete es auch einer Apotheke grundsätzlich, dem Kunden gekoppelt an den Erwerb des zum festgesetzten Preis abgegebenen Arzneimittels Vorteile jeglicher Art zu gewähren, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen und daher geeignet sind, den vom Gesetzgeber nicht erwünschten Preiswettbewerb in diesem Bereich zu beeinflussen. Dass ein solcher von einer Apotheke verteilter „Brötchen-Gutschein“ davon ausgenommen sein soll, sei weder den einschlägigen Vorschriften noch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu entnehmen.

Diese Entscheidung reiht sich ein in eine Vielzahl ähnlicher Entscheidungen zur Verteilung kostenloser Produkte im medizinischen Bereich, nicht nur betreffend Apotheken. So wurde beispielsweise kürzlich höchstrichterlich entschieden, dass die Bewerbung einer kostenlosen Zweitbrille durch einen Optiker gegen das Heilmittelwerberecht verstößt. 

Nicht nur Apotheken, sondern alle Anbieter medizinischer Produkte sollten daher, wenn sie eine Abmahnung vermeiden möchten, von der Bewerbung kostenloser Leistungen im Falle des Kaufs eines medizinischen Produktes gänzlich absehen.


Wenn Sie sich wegen einer Abmahnung beraten lassen möchten können Sie uns unter anwalt@abmahnung.berlin, unserem Kontaktformular oder unter unserer Abmahnhotline unter 030 288 68 500 kontaktieren. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter erfolgreich vertreten und werden Ihnen alle in Ihrem Fall möglichen Maßnahmen schildern und diese ggf. durchsetzen, um Ihr Recht durchzusetzen.