Abmahnungen wegen Filesharings haben seit Einführung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken erheblich abgenommen. Im Rahmen der Umsetzung dieses Gesetzes wurden mehrere Gesetzestexte, unter anderem auch das Urhebergesetz (UrhG) im Jahre 2013 geändert, auch um unseriösen Abmahnern das Abmahngeschäft zu erschweren. Dennoch gibt es einige Kanzleien, welche das Abmahngeschäft in großem Ausmaß weiter betreiben. Kanzleien wie beispielsweise die Kanzlei Waldorf Frommer aus München und Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin versenden weiterhin massenhaft Abmahnungen wegen Filesharings.
Aufgrund der o. g. Gesetzesänderung sind Abmahnungen wegen Filesharings umso ernster zu nehmen, da sich Kanzleien, die das Abmahngeschäft betreiben, der neuen Rechtslage oftmals anpassen und sie die ständige Änderung der Rechtsprechung beobachten, um ihre Abmahnungen möglichst seriös erscheinen zu lassen.
Wenngleich Sie bisweilen in Internetforen viel Negatives über Kanzleien wie beispielsweise die Kanzlei Waldorf Frommer aus München und Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin hören, ist dies sicherlich kein Grund, deren Abmahnungen in der Mülltonne verschwinden zu lassen. Immerhin vertreten diese z. T. große Kaliber der Musikbranche und haben viele Urteile zugunsten ihrer Mandanten erstritten. Wenn Sie nämlich eine Abmahnung wegen Filesharings ignorieren, kann dies teure Konsequenzen haben. Seien Sie also vorsichtig und glauben Sie nicht direkt an Betrug und Abzocke.
Was sollten Sie generell bei einer Abmahnung wegen Filesharings tun?
Bei einer Abmahnung wegen Filesharings sollten Sie zunächst folgendes tun:
- Notieren und merken Sie sich den Eingang der Abmahnung und die in der Abmahnung gesetzten Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie möglichst Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf, um das Risiko einer Klage zu vermeiden (die Kosten dafür sind, da es sich auch auf der Abwehrseite um ein Massengeschäft handelt, meistens überschaubar).
- Treffen Sie alle Vorkehrungen, damit es nicht mehr zu unerlaubtem Filesharing über Ihren Anschluss kommen kann, da oft eine Abmahnung viele andere nach sich zieht (wir hatten einen Fall, in welchem ein Mandant uns an einem Tag über 20 Abmahnungen vorlegte).
Was sollten Sie bei einer Abmahnung wegen Filesharings nicht tun?
Das sollten Sie möglichst nicht bzw. nur unter den genannten Einschränkungen tun:
- Sofern eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt ist (dies ist mittlerweile aus bestimmten Gründen oft nicht der Fall), unterschreiben Sie diese unter keinen Umständen ungeprüft; unterschreiben Sie allenfalls eine solche Unterlassungserklärung (Muster), um Ihr Kostenrisiko erheblich zu senken, wobei aber auch dies ausdrücklich erst nach Einholung von Rechtsrat empfohlen wird.
- Zahlen Sie nicht ungeprüft den geforderten Geldbetrag, weil dieser in den meisten Fällen völlig überhöht ist. Überdies ist in der Praxis oft zu beobachten, dass bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes und nach Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung (Muster) der Abgemahnte zwar (teilweise über Jahre hinweg) immer wieder von den abmahnenden Kanzleien angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert, in wenigen Fällen der geforderte Betrag jedoch eingeklagt wird.
- Vermeiden Sie möglichst unmittelbaren Kontakt mit den Abmahnern bzw. deren Anwälten. Rechtsanwälte von Filesharing-Kanzleien sind sehr geübt darin, den Abgemahnten darin zu überzeugen, dass er den Forderungen der Abmahner nachgibt bzw. zumindest einen Teilbetrag zahlt.
Sollten Sie eine Abmahnung wegen Filesharings durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München, durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin oder andere Kanzleien erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren unter anwalt@abmahnung.berlin oder telefonisch unter 030 288 68 500. Alternativ können Sie unser Kontaktformular verwenden, wo Sie die Möglichkeit haben, Ihre Abmahnung hochzuladen und sich über die voraussichtlichen Kosten zu informieren.