Aktuell häufen sich Berichte über urheberrechtliche Abmahnungen einer Frau Gabi Schmidt, auch bekannt unter dem Künstlernamen s.media. Die Abmahnungen werden danach von Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt wegen vermeintlich unberechtigter Verwendung von pixelio-Bildern ausgesprochen weil die Nennung des Urhebers fehle. Rechtsanwalt Sascha Schlösser fordert demnach für seine Mandantin die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wobei ein vorformuliertes Formular nicht beigefügt ist. Außerdem fordert er Auskunft und Schadensersatz. Es scheint fraglich zu sein, ob diese Ansprüche überhaupt bestehen, keinesfalls solle ohne anwaltliche Prüfung eine Unterlassungserklärung abgegeben oder gar auf den behaupteten Schadensersatzanspruch hin gezahlt werden.
Auch die Rechtsanwaltskanzlei von der Heyden hatte eine Abmahnung von Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt zu bearbeiten. Im dortigen Fall hatte die abgemahnte Mandantin von sich aus eine Unterlassungserklärung abgegeben, allerdings dem Abmahner mit nur wenigen hundert Euro eine deutlich geringere Vertragsstrafe versprochen als Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt für seinen Mandanten gefordert hatte. Der daraufhin von Rechtsanwalt Sascha Schlösser eingereichte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde nach einer mündlichen Verhandlung vom Amtsgericht Köln kostenpflichtig zurückgewiesen. Auch die Berufung bei dem Landgericht Köln hatte keinen Erfolg.
Dennoch sollte man bei einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Sascha Schlösser für Frau Gabi Schmidt oder andere vermeintliche Urheber vorsichtig sein und sich fachkundigen Rat einholen. Diesseits wird unter keinen Umständen geraten, ohne solchen Rat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.