Freitag, 4. April 2014

Soforthilfe bei abmahnung.berlin

Haben Sie eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht oder das Urheberrecht erhalten?


Bei einer Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht erhalten Sie Soforthilfe bei abmahnung.berlin. Nicht nur in Berlin können sich Ratsuchende bei abmahnung.berlin im Falle einer Abmahnung helfen lassen. Abmahnung.berlin hilft Gewerbetreibenden bundesweit bei Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Scannen Sie die Abmahnung einfach ein und übersenden Sie Ihre Abmahnung an anwalt@abmahnung.berlin. Alternativ können das Kontaktformular benutzen und Ihre Abmahnung hochladen.

Was tun bei Abmahnung?
 
Regelmäßig werden in der Abmahnung sehr kurze Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gesetzt. Daher sollte unbedingt sofort rechtlicher Rat bei einem Anwalt eingeholt werden, wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche oder urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben. Wird auf die Abmahnung hin keine Unterlassungserklärung oder nur eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben, droht eine möglicherweise teure einstweilige Verfügung bzw. ein noch teureres gerichtliches Klageverfahren. 

Wie kann Ihnen  abmahnung.berlin helfen?

Wenn Sie Ihre Abmahnung bei abmahnung.berlin prüfen lassen, wird Ihnen der Anwalt mitteilen, ob und ggf. wie eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen. In manchen Fällen ist die Abmahnung völlig unbegründet in anderen ist die Abmahnung nur teilweise berechtigt. Selbst wenn die Abmahnung berechtigt ist, kann es allerdings sein, dass die Kosten der Abmahnung, die Ihnen der Gegner in Rechnung stellen will, viel zu hoch berechnet wurden. In allen Fällen wird Ihnen abmahnung.berlin helfen können, die möglichst beste Entscheidung zu treffen und Ihre Kosten gering zu halten.