Bei einer Abmahnung handelt es sich um die an einen anderen gerichtete förmliche Aufforderung, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen oder vorzunehmen. Besonders häufig wird von Abmahnungen zur Durchsetzung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche oder vertraglicher Ansprüche Gebrauch gemacht. Als Voraussetzung für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen ist sie ausdrücklich in § 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. So ist zum Beispiel im Mietrecht und Arbeitsrecht vor einer Kündigung regelmäßig eine Abmahnung erforderlich, um die andere Partei auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Sehr große Bedeutung hat die Abmahnung in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, etc) und Urheberrechts. Hier werden die meisten Streitigkeit mit einer Abmahnung eingeleitet und auch im Abmahnverfahren beigelegt. Für das Wettbewerbsrecht ist die Abmahnung in § 12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.