Uns wurden bereits mehrere Abmahnungen des IDO Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen gegen (klein-)gewerbetreibende Ebay-Verkäufer vorgelegt. Abgemahnt wird vom IDO Verband unter anderem zurzeit, dass die Betroffenen ihre Kunden
- nicht über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren informieren,
- nicht gemäß der Preisangabenverordnung auf etwaige Auslandskosten hinweisen,
- nicht darüber informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer selbst gespeichert wird und ob der Unternehmer selbst den Vertragstext den Kunden zugänglich macht.
Über den IDO Verband wurde bereits vielfach berichtet. Völlig unklar ist, ob der IDO-Verband berechtigt ist, in allen Einzelfällen Abmahnungen auszusprechen. Dafür wäre erste Voraussetzung, dass er über eine bedeutende Zahl von Mitgliedern aus der selben Branche des Abgemahnten verfügt. Bezüglich seiner Mitgliederliste gibt der IDO Verband sich in den Abmahnungen verschlossen. Der IDO Verband verweist lediglich auf einige wenige erstinstanzliche Urteile, die zu seinen Gunsten ergangen sind. Erstaunlicherweise wurde nach erstem Eindruck bisher kein Verfahren in die nächste Instanz gebracht, oder der IDO Verband hat in zweiter Instanz stets unterlegen. Sehr ins Auge fällt, dass der IDO Verband fast ausschließlich nur Versäumnisurteile und einstweilige Verfügungsverfahren benennen kann, in denen er obsiegt hat. Für ein Versäumnisurteil reicht allerdings nur ein schlüssiger Vortrag des Klägers; für eine einstweilige Verfügung die schlichte Glaubhaftmachung eines Verfügungsanspruchs und eines Verfügungsgrundes. Daher bestehen seitens abmahnung.berlin starke Zweifel daran, dass es sich hier um eine "ehrliche" Abmahntätigkeit des IDO Verbandes aus Leverkusen handelt. Nicht unwahrscheinlich ist hier, dass finanzielle Interessen im Vordergrund stehen.
Auf keinen Fall wird geraten, die durch den IDO Verband beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Lassen Sie sich in allen Fällen umgehend durch einen Rechtsanwalt beraten, da ansonsten eine einstweilige Verfügung droht. Denn bisweilen fordert der IDO Verband Unterlassungserklärungen hinsichtlich eines Verhaltens, welches Gerichte bereits für wettbewerbsrechtlich unbedenklich bzw. als reine Bagatelle angesehen haben.
Sollten Sie eine Abmahnung vom IDO Verband erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren unter anwalt@abmahnung.berlin oder telefonisch unter 030 288 68 500